
Das sind wir
BLW ULW WARDAK
Als Stadtfraktion haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, bürgernahe Politik für Wiesbaden zu machen, um die Stadt für alle Bürger mitzugestalten
Fraktionsvorsitzende
Renate Kienast-Dittrich
Renate Kienast-Dittrich wurde am 4. Mai 1947 in Nürnberg geboren. Nach dem Abitur studierte sie Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.Beruflich ist sie seit 1983 bei der R+V Versicherung tätig, zunächst als Marketingleiterin in Karlsruhe, später als Assistentin des Bereichsleiters Marketing und seit 1998 als Revisorin in der Konzernrevision.Politisch engagierte sie sich von 2003 bis 2020 in der CDU Biebrich, darunter lange als Vorsitzende. Zudem war sie von 2006 bis 2011 im Ortsbeirat Biebrich und von 2009 bis 2011 Stadtverordnete.


Stellvertretende/r Fraktionsvorsitzende/r
Veit Wilhelmy
Veit Wilhelmy ist seit 2006 Stadtverordneter in Wiesbaden und Vorsitzender der ULW. Zudem ist er ehrenamtlicher Arbeits- und Sozialrichter.Der 58-jährige Schornsteinfegermeister aus Bad Kreuznach lebt im Rheingauviertel und arbeitet als Gewerkschaftssekretär bei der IG BAU. Seine politischen Schwerpunkte sind Arbeitsmarkt-, Sozial-, Umwelt- und Gleichstellungspolitik. Seit 2013 ist er parteilos.
Stellvertretende/r Fraktionsvorsitzende/r
Faissal Wardak
Faissal Wardak ist Kommunalpolitiker, Wissenschaftler und Geschäftsführer von AfghanCare, einer gemeinnützigen Organisation für Bildung und Gesundheitsförderung in Krisenregionen.Mit Erfahrung in lokalen und internationalen Verhandlungen setzt er auf nachhaltige Netzwerke und Partnerschaften, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Sein Engagement stärkt die Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinaus und schafft Chancen für lokales und globales Wachstum.

Ausschuss für Schule und Kultur
Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Sicherheit
Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder, Familie
Ausschuss Ehrenamt, Bürgerbeteiligung und Sport
Ausschuss für Mobilität
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Der Fall Ralph Schüler und die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt
Erweiterung der Air Base Erbenheim zur NATO-Einsatzzentrale für die Ukraine Hilfe und eine evtl. Stationierung von Langstreckenraketen durch die USA
Führerschein für ehrenamtliche Helfer
Parkplatznot in Wiesbaden
Jugendschutz und Cannabiskonsum
Überprüfung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadt Wiesbaden und dem Unternehmen Heidelberg
Veranstaltungsstandort Wiesbaden schützen – keine Kurbeitragspflicht für (Weiter-)bildung
Ehrenamtliche Veranstalter unterstützen
Antrag der Fraktionen von CDU und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Ehrenamt, Bürgerbeteiligung und Sport am 25. Januar 2024
Ungeheizte Schul- und SporthallenDie Schulturnhalle der Albrecht-Dürer-Schule (Lahnstraße) war in der 3. Kalenderwoche 2024 zumindest am Montag und an weiteren Tagen im letzten Jahr ungeheizt. Sowohl die Schülerinnen und Schüler während des Schulunterrichts, aber auch die folgenden Sportvereine im Trainingsbetrieb leiden darunter. Leider war dieses kein Einzelfall. Auch andere Schulturnhallen sollen verschiedentlich nicht ausreichend geheizt werden.Gerade bei den aktuellen winterlichen Temperaturen ist es nicht zumutbar, dass die Kinder und Jugendlichen in ungeheizten Hallen Sport treiben.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten1. zu berichten, ob er von dem Zustand der Schulturnhalle der Albrecht-Dürer-Schule Kenntnis hat und darzulegen, warum hier nicht geheizt wird,2. darüber zu berichten, ob es in weiteren Schul- und Sporthallen zu Problemen mit der Heizung kommt,3. aufzulisten, welche Gründe dazu führen sowie wie und vor allem wann diese gelöst werden sollen,4. sollten in den Hallen die Heizphasen elektronisch geregelt werden auch sicherzustellen, dass auch nach offiziellen Schulzeiten und auch am Wochenende (bei Bedarf) die Heizungen in Betrieb gehalten werden.
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 25. Januar 2024
Spiel- & Probenbetrieb des StaatstheatersDie aktuell öffentlich diskutierten Vorgänge um den drohenden und tatsächlichen (teilweisen) Ausfall im Spiel- & Probenbetrieb des Hessischen Staatstheaters Wiesbaden sind inakzeptabel. Sofern nicht bereits eingetreten, ist ein nachhaltiger Imageschaden für das Haus zu befürchten. Dies wird den hunderten Mitarbeitenden im künstlerischen und verwaltenden Bereich dieses Hauses nicht ansatzweise gerecht. Der öffentlich ausgetragene Streit zwischen der Intendanz des Staatstheaters und den politischen (Aufsichts-)Gremien sowie die damit verbundene Berichterstattung ist dem Ansehen des Staatstheaters nicht zuträglich und überaus bedauerlich.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten
1. umfassend zu berichten, wie die aktuell eingetretene Situation im Spiel- & Probenbetrieb zustande gekommen ist,
2. zu berichten, ob der Spielbetrieb am Staatstheater aus seiner Sicht derzeit und zukünftig gesichert ist und woran er dies festmacht,
3. zu berichten, welche Maßnahmen aus seiner Sicht zu ergreifen sind, um die öffentlich geführten Auseinandersetzungen zu beenden.
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 25. Januar 2024
Schulhoffläche der Elly-Heuss-SchuleDie Elly-Heuss-Schule ist als „Partnerschule des Leistungssports“ Teil des offiziellen Landesprogramms „Talentsuche und Talentförderung“. In dieser Funktion steht sie im besonderen Fokus der Öffentlichkeit.Mit dem Ersatzneubau des „Alten Arbeitsamtes“ verliert die Schule nach aktuellen Planungen ersatzlos ca. 650 qm ihrer Schulhoffläche (ca. 15%). Zur Kompensation wurde bisher lediglich durch Neuberechnungen der Flächen versucht darzulegen, dass die Pausenhofflächen ausreichend sind. In diese Berechnungen fließen jedoch z. B. Verkehrs- oder Durchflusswege der Schülerinnen und Schüler mit ein, der Bolzplatz, der nur in sehr geringem Umfang von der Schule genutzt werden kann oder ein möglicher Oberstufenraum im Neubau. Darüber hinaus wird bei der Berechnung der Flächen angenommen, dass die Oberstufenschülerinnen und -Schüler die außerhalb des Schulgeländes liegenden Flächen am Platz der Deutschen Einheit nutzen, mit dem Hinweis, dass diese das Schulgelände während der Pausenzeiten verlassen dürfen.Unabhängig von der Tatsache, dass die Pausen im Regelfall dafür da sind, sich im Freien zu bewegen (gerade an einer Sportförderschule), anstatt in einem geschlossenen Oberstufenraum, kann es nicht gewollt sein, dass Schülerinnen und Schüler ihren Schulaufenthalt außerhalb des Schulgeländes im öffentlichen Raum verbringen. Mit dem Vollausbau und der Rückkehr zu G9 wäre die Oberstufengröße bei ca. 350 Schülern. Das würde zum Vergleich einer durchschnittlichen vierzügigen Grundschule entsprechen, die sich dann zum Großteil auf dem Platz der deutschen Einheit aufhalten müsste, neben der Außengastronomie, ÖPNV und Einkaufszeile.
Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten
1. zu berichten, wie der aktuelle Stand der Planungen für den Neubau des „Alten Arbeitsamtes“ ist,
2. zu berichten, welche Kompensationsmaßnahmen für die Verkleinerung des Schulhofes umgesetzt werden sollen bzw. welche in die Berechnungen miteinfließen (mit Angabe entsprechender Begründungen),
3. zu berichten, wie der aktuelle Stand zu den Planungen des „Stadtplatzes“ an der Ecke Dotzheimer Straße/Schwalbacher Straße ist,
4. mitzuteilen, ob die Kompensationsmaßnahmen und die Planungen um einen möglichen „Stadtplatz“ einvernehmlich mit der Schule besprochen wurden,
5. zu berichten, welche alternativen Planungen möglich sind.
Antrag der Fraktion BLW-ULW-BIG zur Sitzung des Ausschusses Schule und Kultur am 25. Januar 2024
Rassismus an Wiesbadener SchulenIn Anbetracht der zunehmenden Berichte über rassistische und diskriminierende Vorfälle an Wiesbadener Schulen, insbesondere gegenüber muslimischen Schülerinnen und Schülern sowie Personen mit arabischem Hintergrund, ist es dringend erforderlich, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Problematik zu ergreifen. Die Eskalation des Nahost-Konflikts hat diese Situation verschärft und erfordert eine umfassende Reaktion.Der Ausschuss möge beschließen:
der Magistrat wird gebeten:
1. einen Bericht zu erstellen, der die Anzahl und Art von rassistischen und diskriminierenden Vorfällen an Schulen seit Beginn des Jahres 2023 auflistet. Dieser Bericht soll auch eine Analyse enthalten, ob seit Oktober 2023 ein Anstieg solcher Vorfälle zu verzeichnen ist.
2. langfristige Strategien zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung gegenüber Muslimen und Migranten an Schulen zu entwickeln und regelmäßig zu überprüfen.
3. einen jährlichen Bericht über die Fortschritte und Herausforderungen in diesem Bereich vorzulegen.
Antrag der Fraktion BLW-ULW-Wardak zur Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Energie am 03. Dezember 2024
Strompreisanpassung durch ESWEDie von ESWE Versorgung für den 01.01.2025 angekündigte Strompreisanpassung führt dazu, dass insbesondere kleinere Haushalte sowie Nutzer von Balkonkraftwerken finanziell stärker belastet werden, stärkere Verbraucher dagegen werden entlastet.
Die Erhöhung des Grundpreises um fast 35 % bei gleichzeitiger Senkung des Arbeitspreises rechnet sich laut ESWE erst ab einem Jahresverbrauch von 1.500 kWh.
Ein durchschnittlicher Ein-Personen-Haushalt ohne elektrische Warmwasserbereitung verbraucht jedoch nur 1.300 kWh jährlich. In Wiesbaden sind laut Statistik von 2023 fast die Hälfte der Haushalte (47,7 %) Ein-Personen-Haushalte.
Nutzer von Balkonkraftwerken werden ebenfalls benachteiligt, da die gestiegenen Fixkosten eine Minderabnahme von Strom unwirtschaftlich machen können.
Diese Preisgestaltung steht sowohl sozialen als auch ökologischen Zielen entgegen.Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Begründung der Grundpreiserhöhung: Wie rechtfertigt ESWE Versorgung die starke Erhöhung des Grundpreises um fast 35 %?
2. Energieverbrauchsenkung als Ziel: Ist es im Interesse der Landeshauptstadt Wiesbaden, den Energieverbrauch zu senken? Falls ja, wie sollen solche Ziele mit einer Preisgestaltung erreicht werden, die sparsame Haushalte belastet?
3. Anreize für starke Verbraucher: Welche Motivation sieht der Magistrat für starke Verbraucher, ihren Verbrauch zu senken, wenn diese durch die neue Preisgestaltung proportional weniger zahlen müssen?
4. Belastung von Kleinverbrauchern: Warum werden kleine Verbraucher wie z. B. Rentner, Studierende oder Alleinlebende, die wenig Energie verbrauchen, stärker belastet, anstatt entlastet?
5. Auswirkungen auf Balkonkraftwerke: Wie bewertet der Magistrat die indirekte Preiserhöhung für Nutzer von Balkonkraftwerken? Widerspricht dies nicht der Förderung erneuerbarer Energien und den Klimaschutzzielen?
Antrag der Fraktion BLW-ULW-BIG zur Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Energie am 25. Juni 2024
Klimastress in historischen ParkanlagenLaut einer Anfang des Jahres vorgelegten Studie und einem Parkschadensbericht, der sich mit Baumschäden in historischen Parks beschäftigt, sind nur noch 41 Prozent der Bäume in historischen Parkanlagen gesund. Die Studie der TU Berlin hat 62 Parkanlagen in elf Bundesländern untersucht, u.a. auch Wiesbadener Parkanlagen (Warmer Damm, Schloß Biebrich) und einen Parkschadensbericht vorgelegt. Dabei wurde eine eindeutige Verschlechterung der Situation in den letzten Jahren festgestellt.Durch extreme Wetterphänomene in den Jahre 2017 bis 2019 kam es bereits zu massiven Schädigungen in historischen Parks und Gärten, Astbrüche, Entwurzelungen von Einzelbäumen aber auch das Absterben ganzer Baumgruppen und Baumbestände wurde beobachtet. Die Dürre in den letzten Jahren hat die Situation in vielen Parkanlagen verschärft.
Die Anzahl der geschädigten Bäume in den unterschiedlichen untersuchten Parkanlagen schwankt stark. Die Auswirkungen können individuell, d.h. vor allem lokal sehr unterschiedlich bei unterschiedlichen Anlagen sein.Allerdings weisen laut der Studie die untersuchten historischen Parkanlagen in Wiesbaden bereits 90 bis 100 Prozent geschädigte Bäume auf.
Ein großes Problem ist die Bewässerung, die laut Prof. Dr. Norbert Kühn in den nächsten Jahren umfassend ausgebaut werden müsste. Auch bei der Auswahl neu gepflanzter Bäume sollten die Betreiber der Parkanlagen in Zukunft eher auf fremdländische Zukunftsbaumarten setzen, die den Hitzestress und den Wassermangel besser vertragen als viele einheimische Baumarten.Die Empfehlungen anlässlich des Parkschadensberichtes sind eine stärkere finanzielle Förderung, regelmäßiges Monitoring, intensive Pflege, Bauverjüngung, eigene Baumschulen und ein spezielles Wassermanagement.Der Ausschuss möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten zu berichten:1. Ist der Landeshauptstadt Wiesbaden der Parkschadensbericht der TU Berlin bekannt?
2. Wie schätzt die das Umweltamt die Situation der Wiesbadener Parkanlagen in Bezug auf Klimastress und den Zustand des historischen Baumbestandes ein?
3. Wie geht die Landeshauptstadt Wiesbaden mit ihren historischen Parkanlagen im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels um?
4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die historischen Parkanlagen in Wiesbaden zu schützen und fit für den Klimawandel zu machen? Welche Maßnahmen sind für die kommenden Jahre geplant?
Antrag der Fraktion BLW-ULW-BIG zur Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Energie am 05. März 2024
Umgestaltung SchloßplatzIm Rahmen der Umgestaltung des Schloßplatzes soll auch der Bereich vor der Marktkirche neugestaltet werden, das betrifft auch die vorhandenen Bäume auf dem Platz.
Einige dieser Bäume wurden im Rahmen der Aktion zoom! durch die Wiesbaden Stiftung 2017 als Baumspende von Bürgern neu gepflanzt, im Bereich der Baumscheiben finden sich hierzu Stiftertafeln. Ziel der Aktion war es die Baumfehlstellen in Wiesbaden durch von Bürgern gespendete Bäume aufzufüllen.Der Ausschuss möge beschließen
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:1. Was geschieht mit den von Bürgern gestifteten Bäumen auf dem Schloßplatz? Werden diese erhalten?
2. Was geschieht mit den Stiftertafeln, wenn die Bäume gefällt werden?
3. Wie viele Bäume, die im Rahmen der Aktion zoom! gepflanzt wurden sind auf dem Schloßplatz betroffen?
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss Umwelt, Klima und Energie am 23.01.2024
StraßenabläufeStraßenabläufe sind essentielle Entwässerungseinrichtungen in Straßen, die dazu dienen, Regenwasser abzuleiten und so Überschwemmungen zu verhindern. Laub und Kleinabfall behindern das schnelle Abfließen von Niederschlagswasser. Bei starken Regenfällen fällt an einigen Punkten in Wiesbaden auf, dass die Abläufe der Straßen oft überlastet sind und das Niederschlagswasser teilweise kurzzeitig zu Überflutungen von Straßen führt – gerade im Bereich der Straßenrinnen.
Durch die effiziente Ableitung von Oberflächenwasser tragen Straßenabläufe zur Aufrechterhaltung der Straßeninfrastruktur und zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Auch die städtischen Planungen zur Schwammstadt, möglichst viel Regenwasser vor Ort aufzunehmen und zu speichern, reichen bislang nicht aus, um die Hochwasserisiken einzudämmen.Der Ausschuss Umwelt, Klima und Energie möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. über den Umsetzungsstand der geplanten Maßnahmen zur Klimaanpassung – Starkregen in Wiesbaden -, die im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie am 14.09.2021 vorgestellt wurden, zu berichten.
2. zu berichten, welche Rolle die Straßengestaltung in Wiesbaden bei der Minimierung von Regenwasserableitung, insbesondere bei der Planung von Neubaugebieten, spielt.
3. zu berichten, wie oft die Straßenabläufe in Wiesbaden gereinigt werden (Reinigungsintervalle).
a. Werden die Reinigungsintervalle an neuralgischen Punkten entsprechend angepasst?
b. Wie hoch ist das Fassungsvermögen der Straßenabläufe in Wiesbaden und wird dieses als ausreichend angesehen?
4. zu berichten, welche zukünftigen Maßnahmen in Bezug auf die Zunahme von Starkregenereignissen auf den Regenwasserablauf in den Straßen geplant sind.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Sicherheit am 05.03.2024
Erneuerung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr BiebrichDie Freiwillige Feuerwehr Biebrich sollte im letzten Jahr ein neues Mittleres Löschfahrzeug erhalten. Jedoch passen aufgrund eines Facelifts des Fahrgestells durch den Hersteller mittlere Löschfahrzeuge nicht mehr durch die Einfahrtstore des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Biebrich. Löschfahrzeuge nach dem aktuellen Stand der Technik können demnach nicht mehr untergestellt werden.
Gerade durch das Gefahrenpotenzial, welches sich durch die verschiedensten Industrieanlagen, Betriebe und der Bevölkerungsdichte im größten Stadtteil Wiesbadens ergeben, ist es für die Landeshauptstadt Wiesbaden notwendig, die Gefahrenabwehr zu erneuern und in die Leistungsfähigkeit des abwehrenden Brandschutzes der Freiwilligen Feuerwehr Biebrich zu investieren.
Der Ausschuss Frauen, Gleichstellung und Sicherheit möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
1. zu berichten, wie die Landeshauptstadt Wiesbaden mit dieser Problematik umgeht.
a. Wurden bereits Möglichkeiten geprüft, die Einfahrtstore des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr zu erneuern, damit zukünftig moderne Löschfahrzeuge in dem Gerätehaus untergebracht werden können? Falls ja, welche Möglichkeiten wurden geprüft und welche Ergebnisse konnten dabei erzielt werden?
b. Welche Kosten würden für den Umbau der Einfahrtstore des Geräthauses anfallen?
2. die Mittel für den Umbau der Einfahrtstore des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Biebrich im nächsten Haushalt einzuplanen.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Sicherheit am 23.01.2024
Hetze im NetzHasskommentare und Hetze verbreiten sich im Internet blitzschnell. Seit Januar 2020 bietet das Portal „Hessen gegen Hetze“ Betroffenen und Zeugen und Zeuginnen eine niederschwellige Möglichkeit, Hetze und Hass im Internet einfach und schnell per Online-Formular, E-Mail oder Telefon den Sicherheitsbehörden zu melden – mit der Garantie auf Weiterverfolgung. Laut dem Hessischen Innenministerium sind allein im Jahr 2023 23.000 Meldungen wegen Hass, Hetze und Extremismus bei der Meldestelle eingegangen. Davon gingen 2.100 Fälle wegen Anhaltspunkten für Extremismus an den Verfassungsschutz und in über 11.000 Fällen prüfen BKA und die Generalsstaatsanwaltschaft Frankfurt, ob die Inhalte strafbar sind. Auch die Landeshauptstadt Wiesbaden weist auf ihrer Homepage auf das Meldeportal hin.Der Ausschuss Frauen, Gleichstellung und Sicherheit möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
1. ob die Landeshauptstadt Wiesbaden Präventions- und Aufklärungsarbeit bzgl. Hetze im Netz leistet. Falls ja, wie sieht die Präventions- und Aufklärungsarbeit aus und besteht hier eine Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Westhessen?
2. ob, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Innenministerium, die im Jahr 2023 im Portal „Hessen gegen Hetze“ eingegangenen 23.000 Meldungen wegen Hass, Hetze und Extremismus lokalisiert werden können, um ein Ranking zu erstellen und festzustellen, wie die Situation in Wiesbaden im Vergleich zu anderen hessischen Städten einzuordnen ist.
3. ob auch in den Social-Media-Kanälen der Landeshauptstadt Wiesbaden in den letzten drei Jahren ein Anstieg an Hasskommentaren und Hetze verzeichnet worden ist.
4. wie die Landeshauptstadt Wiesbaden mit solchen Fällen in ihren eigenen sozialen Netzwerken umgeht und, ob solche Fälle angezeigt werden (ggf. auch über das Meldeportal).
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie am 05.03.2024
Wohnungslose in WiesbadenImmer mehr Menschen in Deutschland sind wohnungslos: In Hessens Großstädten hat die Zahl der wohnungslosen Menschen in den vergangenen zehn Jahren zugenommen. Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAGW) waren im Jahr 2022 in Deutschland 607.000 Menschen wohnungslos – fast 60 Prozent mehr als im Jahr 2021. Nach letzten Zahlen (2020) sind in Wiesbaden offiziell 600 Personen wohnungslos gemeldet.Der Ausschuss Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. über die aktuelle Auslastung des Männer- und Frauenwohnheims in Wiesbaden zu berichten. Wie hat sich die Auslastung des Männer- und Frauenwohnheims in den letzten 10 Jahren entwickelt?
2. über weitere Möglichkeiten für wohnungslose Menschen in Wiesbaden zu berichten.
a. Welche aktuell verfügbaren Unterkunftsmöglichkeiten, Hilfsangebote und Beratungsdienste gibt es speziell für wohnungslose Menschen in Wiesbaden?
b. Haben sich die Bedarfe von Wohnungslosen in den letzten Jahren geändert (neben dem Thema Unterkunft)? Gibt es Mehrbedarfe? Falls ja, wie sehen die Mehrbedarfe konkret aus?
c. Gibt es Angebote die gegebenenfalls weniger genutzt werden?
3. über die Auslastung aller Unterkunftsmöglichkeiten für Wohnungslose zu berichten. Wird der Bedarf für mehr Plätze für Wohnungslose gesehen und wenn ja, gibt es Pläne? Falls ja, über den aktuellen Stand der Pläne zu berichten.
4. über das Verhältnis von freiwillig Wohnungslosen zu unfreiwillig Wohnungslosen zu berichten.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie am 05.03.2024
Öffentliche ToilettenÖffentliche Toiletten sind ein grundlegender Bestandteil der städtischen Infrastruktur. Frei zugängliche und saubere öffentliche Toiletten können den Tourismus und die lokale Wirtschaft fördern. Unklare Zuständigkeiten, Vandalismus und Verschmutzung sind stattdessen die Merkmale für die öffentlichen Toiletten in Wiesbaden.
Als Landeshauptstadt Wiesbaden ist es gerade angesichts der Besucherzahlen und der Bedeutung der Stadt als touristisches Ziel und Geschäftszentrum dringend an der Zeit, die Probleme zu beheben und die Zuständigkeiten für die öffentlichen Toiletten klar zu regeln.Der Ausschuss Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. die aktuellen Standorte der öffentlichen Toiletten in Wiesbaden aufzuzeigen. Ist die Liste der öffentlichen Toiletten vom 16.12.2022 aktuell? (Öffentlich zugänglich Toiletten in Wiesbaden - Stand: 25)
2. über den aktuellen Stand der Zuständigkeiten der öffentlichen Toiletten zu berichten.
a. Wer ist für die Wall-Toiletten zuständig?
b. Wer ist für die anderen öffentlichen Toiletten zuständig?
3. zu prüfen und zu berichten, ob ein Gesamtkonzept für die öffentlichen Toiletten in Wiesbaden sinnvoll wäre. Falls ja, ein Gesamtkonzept zu erstellen und dem Ausschuss für Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie zu präsentieren.
4. über das Ausmaß von Vandalismus an öffentlichen Toiletten zu berichten.
a. Wie viele und welche öffentlichen Toiletten sind in Wiesbaden von Vandalismus betroffen?
b. Wie oft sind die öffentlichen Toiletten aufgrund von Vandalismus außer Betrieb?
c. Welche Kosten entstehen regelmäßig dadurch?
5. zu berichten, ob es bereits Pläne für zusätzliche öffentliche Toiletten, beispielsweise an hoch frequentierten Stellen wie Neroberg oder an Kinderspielplätzen in Wiesbaden, gibt.
a. Falls ja, die Pläne für zusätzliche öffentliche Toiletten dem Ausschuss zu präsentieren.
b. Falls nein, warum sind keine zusätzlichen öffentlichen Toiletten geplant?
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie am 05.03.2024
Kurtaxe Jugendherberge und JugendnaturzeltplatzWiesbaden hat nun mit fünf Euro pro Nacht die bundesweit höchste Kurtaxe Deutschlands. Neben der Wiesbadener Hotellerie schlagen die Jugendherberge und der Jugendnaturzeltplatz Alarm (welche beide von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden). Neben Klassen- und Studienfahrten können diese nämlich auch für Seminare, Tagungen und als Angebote der Jugendhilfe gebucht werden. 60 Prozent der Übernachtungen machen die Angebote aus. Durch die Kurtaxe sind die Jugendherberge Wiesbaden und der Jugendnaturzeltplatz in ihrer Existenz bedroht.Der Ausschuss Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte Version der Kurbeitragssatzung zur Abstimmung vorzulegen, welche aus sozialen Gründen Personen von der Zahlung des Kurbeitrags ausnimmt, die entweder in der Jugendherberge oder auf dem Jugendnaturzeltplatz übernachten. Die Kurbeitragssatzung könnte in §2 wie folgt ergänzt werden:
(3) Auf Basis von §13 (2) KAG wird der Beitrag aus sozialen Gründen nicht von Personen erhoben, welche durch die Jugendherberge oder den Jugendnaturzeltplatz beherbergt werden."
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie am 24.01.2024
Sachstand JungenberatungsstelleIm Mai 2023 wurde im Ausschuss Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie berichtet, dass Wildwasser Wiesbaden e.V. beabsichtigt, eine regionale Beratungsstelle für männliche Opfer (sexualisierter) Gewalt aufzubauen. Wildwasser Wiesbaden e.V. hat bereits angekündigt, die neue Beratungsstelle für von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen und Männer 2024 zu eröffnen.Der Ausschuss Soziales, Integration, Wohnen, Kinder und Familie möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,über den aktuellen Sachstand der regionalen Beratungsstelle von Wildwasser Wiesbaden e.V für männliche Opfer (sexualisierter) Gewalt zu berichten. Hierbei soll unter anderem auf die Finanzierung eingegangen werden - wenn bereits möglich: welche Kosten werden von welcher Stelle und in welcher voraussichtlichen Höhe finanziert? Gibt es insbesondere Kosten, die der Verein selbst zu tragen hat und wenn ja, in welchem Umfang?
Text
Text
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss für Mobilität am 7. März 2024
Verkürzte Höchstparkdauer für Gäste in BewohnerparkgebietenIn mittlerweile zwei Bewohnerparkgebieten gilt eine verkürzte Höchstparkdauer von einer Stunde statt vorher zwei Stunden für Personen, die keinen Bewohnerparkausweis besitzen (Parkscheibenregelung).Diese Neuregelung führt dazu, dass Gäste von Bewohnern der Parkgebiete, Patienten der dort niedergelassenen Ärzte, Kunden des dortigen Einzelhandels oder auch Besucher der dortigen Gastronomie nur noch eine Stunde parken können und nach Ablauf der Parkzeit ihren Pkw umparken müssen.Die Kürzung der Höchstparkdauer ist sowohl für die oben genannten Gäste als auch für die betroffenen Institutionen (Ärzte, Einzelhandel und Gastronomie) eine erhebliche Verschlechterung.Der Ausschuss für Mobilität möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, die Höchstparkdauer für Personen ohne Bewohnerparkausweis in Bewohnerparkgebieten wieder auf zwei Stunden festzulegen. In Gebieten, in denen bereits eine Neu-Beschilderung erfolgt ist, ist diese entsprechend zu ändern.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss für Mobilität am 7. März 2024
Stellflächen effektiv in der Nacht und am Wochenende nutzenDer Mangel an Pkw-Stellflächen im öffentlichen Raum führt in Wiesbaden leider vermehrt zu unnötigem Parksuchverkehr und auch oft zu einem illegalen Parken. Die Stellflächen werden vor allem über Nacht sowie am Wochenende benötigt.Zugleich sind zahlreiche Stellflächen im Wiesbadener Stadtgebiet vorhanden, die aber nicht effektiv genutzt werden. Zahlreiche Stellflächen von Unternehmen und Verwaltungseinrichtungen stehen nach Schließung leer und könnten über Nacht und am Wochenende genutzt werden.Durch Nutzung dieser Stellflächen kann ein Angebot für die Wiesbadener Pkw-Fahrer geschaffen werden, welches Parksuchverkehr und ein illegales Abstellen verhindern kann.In Wiesbaden gibt es seit mehreren Jahren ein solches Angebot in der Tiefgarage von Edeka am Karlsbader Platz sowie in der Tiefgarage der Hochschule Fresenius.In der Vergangenheit wurde mit der AOK Hessen, der Agentur für Arbeit und der Hochschule RheinMain über deren Stellflächen verhandelt. Ein Ergebnis der Verhandlungen ist unbekannt.Weitere Möglichkeiten eines Nacht- und Wochenendparkens (außerhalb der Innenstadt mit den Parkhäusern Mauritiusgalerie und City II) sind nicht vorhanden.Der Ausschuss für Mobilität möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. zu berichten, ob es neben der Kooperation mit Edeka am Karlsbader Platz mittlerweile weitere Vereinbarungen mit privaten Unternehmen zur Nutzung der Stellplätze in der Nacht und am Wochenende gibt;
2. zu berichten, wie der aktuelle Sachstand der Verhandlungen mit der AOK Hessen, der Agentur für Arbeit und der Hochschule RheinMain zur Nutzung deren Stellflächen in den Nachtstunden und über das Wochenende ist;
3. zu berichten, wie die Erfahrungen der Kooperation mit Edeka am Karlsbader Platz und der Hochschule Fresenius sind;
4. zu prüfen, ob und wie Stellflächen städtischer Behörden oder städtischer Tochterunternehmen zur nächtlichen Nutzung und am Wochenende bereitgestellt werden können. Weiter soll Kontakt mit privaten Unternehmen und Einrichtungen des Landes Hessen bzw. des Bundes in Wiesbaden, die größere Stellflächen vorhalten (z. B. Supermärkte und Bürokomplexe), aufgenommen werden, um zu erfahren, ob und wie deren Stellflächen in den Nachtstunden und am Wochenende zur Verfügung gestellt werden können. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Mobilität zeitnah vorzustellen.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss für Mobilität am 25. Januar 2024
Parkschein = FahrscheinZwischen der Mainzer Mobilität und dem Parkhausbetreiber PMG (Parken in Mainz GmbH) gibt es eine gelungene Kooperation für den Park & Ride-Gedanken.Diese Kooperation sieht vor, dass das gelöste Parkticket in einem der Parkhäuser zugleich für 24 Stunden als Fahrschein für das Mainzer Verkehrsgebiet gültig ist. Dies gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch für bis zu vier weitere Mitfahrer.Eine solche Kooperation zwischen ESWE Verkehr und zumindest den städtisch betriebenen Parkhäusern ist auch für Wiesbaden gut vorstellbar.Der Ausschuss für Mobilität möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. zu berichten, ob eine Kooperation zwischen ESWE Verkehr und den Parkhausbetreibern hinsichtlich der Regelung Parkschein = Fahrschein ähnlich dem Mainzer Modell bereits geprüft wurde;
2. wenn eine solche Prüfung bislang nicht stattgefunden hat, eine solche Prüfung (wobei die Dauer und Mitnutzer des Fahrscheins nicht unbedingt dem Mainzer Modell entsprechen müssen) durchzuführen und dem Ausschuss für Mobilität vorzustellen.
Antrag der Fraktion BLW-ULW-Wardak zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 17.09.2024
Abriss der denkmalgeschützten Villa Sonnenstraße 1Der Wiesbadener Kurier hat am 09.09.2024 über den Abriss der denkmalgeschützten Villa Sonnenstraße 1 berichtet.
Bereits im Jahr 2021 hatte sich eine Nachbarin Frau Stern an die Bürgerliste Wiesbaden gewandt und die Befürchtung geäußert, dass der Besitzer (sie sprach in ihrer Mail von Herrn Gurdulic) das damals bereits seit drei Jahren leerstehende Gebäude absichtlich verfallen ließe, um es dann abzureißen.
Auf Nachfrage der Bürgerliste Wiesbaden beim Leiter der städtischen Denkmalschutzbehörde Herrn Horsten beschwichtigte dieser die Befürchtungen mit den Worten: „Das Gebäude ist nach den uns vorliegenden Informationen des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen als Einzelkulturdenkmal erfasst.
Ein Abbruch dürfte vor diesem Hintergrund sicher nicht in Betracht kommen.“
Nun ist das Gebäude offensichtlich doch abgerissen worden.
Obwohl die zuständigen Behörden bereits seit Jahren über den zunehmenden Verfall der Villa informiert waren, wurde von Seiten der Stadt und der zuständigen Denkmalschutzbehörde offenbar nichts unternommen, um das Gebäude zu erhalten bzw. den Eigentümer zum Erhalt und zur Sicherung zu drängen.Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:1. Wer ist der derzeitige Eigentümer des Grundstückes Sonnenstraße 1? Bzw. wer steht hinter der in der Presse genannten Paffrath Immobilien GbR?
2. Welche Sicherungsmaßnahmen wurden seitdem das Haus leer steht veranlasst? Wurden diese vom Denkmalamt genehmigt und kontrolliert? (Bitte eine chronologische Auflistung der Maßnahmen)
3. Wie kam es zu dem Abriss der denkmalgeschützten Villa Sonnenstraße 1? Wer hat den Abriss veranlasst und genehmigt?
4. Warum wurden von Seiten des Denkmalamtes nicht früher Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des Hauses Sonnenstraße 1 angeordnet?
5. Gibt es eine Baugenehmigung für einen Neubau auf dem Grundstück Sonnenstraße 1, wenn ja, wann wurde diese eingereicht und genehmigt und wie soll der Neubau dort aussehen?
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG zum Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 12. März 2024
„Where WI live“-Konzepte weiterverfolgenDas Wiesbadener Architekturbüro 3deluxe um den Designer Dieter Brell hat drei Konzepte zur City-Belebung entwickelt: “PlayScape”, “HotPot” & “StadtGarten”. Diese wurden in einer Ausstellung vom 21.-23.02.2024 im WiCoPop vorgestellt. Die ersten Reaktionen der zahlreichen Besucher zur Ausstellungseröffnung als auch das Presseecho sind sehr zuversichtlich bis begeistert ob dieses ansprechenden externen Inputs zur Stadtentwicklung.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten,
1.) zu berichten, ob und, wenn ja, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis, es bereits Gespräche mit den Initiatoren über die Umsetzungsmöglichkeiten der Entwürfe gegeben hat,
2.) mit dem initiierenden Architekturbüro in einen vertiefenden Austausch zu treten, um die planungsrechtlichen Vorgaben und mögliche Finanzierungsmöglichkeiten zu erörtern,
3.) zu prüfen und zu berichten, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen, die vorgestellten Planungen bei bereits laufenden Planungen in den Bereichen Kochbrunnenplatz, Schwalbacher Straße und Hochstättenstraße sowie im Rahmen des Masterplans Innenstadt integriert oder auf andere Weise berücksichtigt werden können.
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG zum Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 12. März 2024
Sachstand Regionalplan SüdhessenDas Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitet derzeit zusammen mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain den Entwurf des neuen Regionalplans Südhessen. Der Beschluss zur ersten Offenlage durch die Regionalversammlung Südhessen wird aktuell für Frühjahr 2024 vorbereitet.Die Beratungen der Regionalversammlung Südhessen zum Entwurf des neuen Regionalplans Südhessen befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren der Regionalversammlung Südhessen. Nach den bestehenden Zeitplänen soll eine Offenlage und Öffentlichkeitsbeteiligung bereits ab dem späten Frühjahr/Sommer erfolgen. Wie aktueller Presseberichterstattung zu entnehmen ist, muss mit einer verminderten Flächenkulisse für die Siedlungs- & Gewerbeentwicklung bei erhöhten Restriktionen gerechnet werden. Die angestrebten Ziele durch die Neuaufstellung des Wiesbadener Flächennutzungsplanes drohen gefährdet zu sein.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten
1.) zu berichten, inwieweit von den Zielen des neuen Flächennutzungsplanes (FNP) abweichende Festlegungen im Regionalplan Südhessen Auswirkungen auf den Erstellungsprozess des neuen Wiesbadener FNPs haben und worin diese bestehen,
2.) darauf hinzuwirken, dass die im bisherigen Erstellungsprozess des Wiesbadener FNPs ermittelten Bedarfe und Ziele im Aufstellungsverfahren des Regionalplans Eingang finden,
3.) den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau sowie die Stadtverordnetenversammlung bei der Erstellung der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzubeziehen,
4.) dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG zum Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 30. Januar 2024
Repräsentative Stadteingänge„Die Attraktivität eines Ortes ist vor dem Hintergrund der Angleichung harter Standortfaktoren zu einem zentralen Kriterium im Wettbewerb der Städte um Menschen und Arbeitsplätze geworden. Die Gestaltung unserer Städte rückt daher, wie zahlreiche Diskussionen belegen, bei Bürgern, Politikern und der Wirtschaft stärker ins Blickfeld. Ein positiv gestaltetes Umfeld mit einer hohen Lebensqualität wird nicht mehr nur als notfalls »überflüssiges« Beiwerk gesehen, sondern als Grundvoraussetzung für das Ausschöpfen des kreativen Potenzials urbaner Wissensproduzenten in den Forschungs- und Dienstleistungsbereichen.“ Diese einleitenden Worte des Gestaltungskonzepts für die Stadteingänge Wiesbadens von 2012 sind nach wie vor aktuell.Die in der Studie beschriebenen 16 Aktionsräume und die Stadteingänge Schiersteiner Straße und Mainzer Straße haben sich in den vergangenen 12 Jahren weiterentwickelt bzw. die Anforderungen an und Vorstellungen von deren Entwicklung unterliegen teilweise geänderten Voraussetzungen. Repräsentative Stadteingänge sind gerade für eine Landeshauptstadt vorrangiges Entwicklungsziel. Die aktuelle Berichterstattung um die Neugestaltung des Stadteingangs Mainzer Straße (Wiesbadener Kurier vom 09.01.2024) ist Beleg für ein besonderes öffentliches Interesse hieran.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten,
1.) einen aktuellen Planungsstand zur Gestaltung und Entwicklung der Wiesbadener Stadteingänge zu präsentieren,
2.) das bestehende Gestaltungskonzept hinsichtlich möglichen Überarbeitungsbedarfs zu überprüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzustellen.
Antrag der Fraktion BLW/ULW/Wardak zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 10. Dezember 2024
Hygienestandards in Friseur- und BarbershopsAngesichts der steigenden Zahl von Hautpilzinfektionen in Hessen, die mit unzureichenden Hygienestandards in Friseur- und Barbershops in Verbindung gebracht werden, ist es notwendig Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsrisiken für die Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens zu minimieren.
Ziel ist es, die Häufigkeit der Hygienekontrollen in Friseur- und Barbershops zu erhöhen, um die Einhaltung der bestehenden Vorschriften sicherzustellen.Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,folgende Fragen zu beantworten:1. In welchem Zyklus werden die Hygienevorschriften in Friseur- und Barbershops in Wiesbaden kontrolliert?
2. Wie viele Fälle von Hautpilzinfektionen, die durch unsachgemäße Hygiene in einem Friseur- oder Barbershop übertragen wurden sind dem Wiesbadener Gesundheitsamt bisher bekannt?
3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Problem einzudämmen?
4. Sind Hygieneschulungen für die Mitarbeiter von Friseur- und Barbershops verpflichtend? Wenn ja wie oft, wenn nein, warum nicht?folgende Maßnahmen umzusetzen:1. Regelmäßige Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt:
o Das Gesundheitsamt wird angewiesen, die Hygienekontrollen in Friseur- und Barbershops in Wiesbaden zu intensivieren.
o Es sollen verbindliche Kontrollzyklen eingeführt werden.
2. Bei wiederholten Verstößen sollen angemessene Sanktionen geprüft und umgesetzt werden.
Antrag der Fraktion BLW-ULW-Wardak zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 17.09.2024
Mpox in WiesbadenMpox wurde am 14.08.2024 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als "Notlage von internationaler Tragweite" eingestuft.
Vor diesem Hintergrund und der gemeldeten Fälle in Deutschlandmöge der Ausschuss beschließen:
der Magistrat wird gebeten:einen Bericht zu erstellen und darüber zu informieren, ob und gegebenenfalls wie viele Fälle von Mpox in Wiesbaden bisher festgestellt wurden.Der Bericht sollte folgende Punkte umfassen:
1. Aktueller Stand der Mpox-Fälle in Wiesbaden:
o Anzahl der gemeldeten Fälle von Mpox in Wiesbaden, falls vorhanden.
o Informationen zu möglichen Verdachtsfällen und den bisher getroffenen Maßnahmen.
2. Maßnahmen im Falle bestätigter Fälle:
o Übersicht über die durchgeführten oder geplanten Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Mpox in Wiesbaden, falls Fälle bestätigt wurden.
Antrag der Fraktion BLW-ULW-Wardak zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 17.09.2024
Film- und Medienbranche stärken und weiter ausbauenDie Film- und Medienbranche trägt erheblich zur wirtschaftlichen und kulturellen Vielfalt in Wiesbaden bei. Um diese Bedeutung zu erhalten und weiter auszubauen, ist es notwendig kontinuierlich Maßnahmen zu ergreifen, die die Attraktivität der Stadt als Filmstandort stärken.
Bereits bestehende Maßnahmen zur Unterstützung der Filmbranche sollen gezielt ausgebaut und deren Bekanntheit gesteigert werden. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die bisherigen Anstrengungen und deren Wirkung zu evaluieren, um auf dieser Grundlage neue, zielgerichtete Schritte zu planen.
Durch die Optimierung der Genehmigungsverfahren und die Förderung eines besseren Austauschs zwischen Verwaltung und Filmschaffenden kann Wiesbaden seine Position als attraktiver Filmstandort weiter festigen.Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:1. die zuständige Verwaltungsstelle zu beauftragen, die Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren aus der Filmbranche Maßnahmen zur weiteren Stärkung Wiesbadens als Standort für Filmpoduktionen zu entwickeln. Dabei soll auf bereits bestehende Maßnahmen aufgebaut und deren Wirkung evaluiert werden.
2. Es soll geprüft werden, inwiefern bestehende Genehmigungsverfahren für Filmproduktionen in Wiesbaden optimiert werden können, um eine noch schnellere und effektiviere Abwicklung zu gewährleisten. Ein Anforderungskatalog könnte als Orientierungshilfe dienen, um Bedürfnisse der Filmschaffenden besser zu berücksichtigen.
3. Es sollen Strategien entwickelt weden, um die bestehenden Unterstützungsmaßnahmen für Filmschaffende bekannter zu machen und deren Zugänglichkeit zu verbessern.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 12. März 2024
NachtbürgermeisterNach zwei Jahren endete im Dezember 2023 das ehrenamtliche Engagement der beiden Wiesbadener Nachtbürgermeister. Laut WK soll nun vom zuständigen Dezernat geprüft werden, ob ein Teil der Aufgaben der Nachtbürgermeister vorerst vom neuen City-Management übernommen und abgedeckt werden kann.Der Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten, zu berichten1. wie der aktuelle Stand der Prüfung aussieht.
2. ob sich zwischen den Dezernaten hinsichtlich der neuen Ansiedlung verständigt wurde, insb. bei Dez. III/ Kultur.
3. welche Aufgaben die Nachtbürgermeister bisher übernommen haben und welcher Teil davon konkret vom City-Manager übernommen wird.
4. wie der neue City-Manager diese Aufgabe in seinem Team verteilen wird.
5. welcher finanzielle Mehrbedarf durch diese zusätzlichen Aufgaben entsteht und wie gewährleistet wird, dass das zusätzliche Budget bereitgestellt werden kann.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 12. März 2024
Talfahrt der heimischen Wirtschaft beendenSteigende Gebühren und Abgaben, fehlende Planungssicherheit und Fachkräftemangel: Wie der neue Konjunkturbericht der IHK Wiesbaden zeigt, befindet sich die regionale Wirtschaft in schwierigen Zeiten. Auch für die nächsten 12 Monate haben die Unternehmen insgesamt schlechte Erwartungen.Um die heimische Wirtschaft anzukurbeln und dem Abwärtstrend frühzeitig entgegenzusteuern, bedarf es dringend wirtschaftlicher Entlastungen.Der Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten1. zu berichten, wie er die Ergebnisse des neuen Konjunkturberichtes der IHK Wiesbaden einschätzt und mit diesen umgeht.
a. Sind bereits Maßnahmen geplant, um dem Abwärtstrend insgesamt entgegenzusteuern?
b. Welche Auswirkungen hat die aktuelle wirtschaftliche Lage speziell auf die Beschäftigten in der Region?
2. zu berichten, wie die Landeshauptstadt Wiesbaden die Zusammenarbeit zwischen lokalen Unternehmen und Bildungseinrichtungen fördert, um den Fachkräftebedarf zu decken.
a. Der Bedarf an Arbeitsstellen für den Wirtschaftsraum ist in absoluten Zahlen von 15.947 auf 17.867 Stellen gestiegen. Aus welchen Gründen ist die Arbeitslosenquote in Wiesbaden im direkten Vergleich mit anderen Rhein-Main-Städten wiederholt höher, obwohl sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt verändert hat? Wie lässt sich die hohe Arbeitslosenquote in der Region erklären?
b. Warum ist die Arbeitslosenquote in Wiesbaden mit 8,2% (+ 0,7 Vorjahresmonat) höher als im RheingauTaunus Kreis, wo die Arbeitslosenquote bei 4,9% (+ 0,5 Vorjahresmonat) liegt? Welche Gründe werden hierfür gesehen und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Arbeitslosenquote langfristig in Wiesbaden zu reduzieren?
3. zu prüfen und zu berichten, welche Impulse für die heimische Wirtschaft gesetzt werden können, um das Wachstum entgegen der Erwartungen anzukurbeln und regionale Unternehmen endlich spürbar zu entlasten. Besonders der Einzelhandel, der als das neue Sorgenkind der Branchen gesehen wird, sollte hierbei Berücksichtigung finden.
Antrag der Fraktionen CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit am 30. Januar 2024
Sicherheitspersonal bei städtischen Festen und VeranstaltungenZu den Sicherheitsmaßnahmen bei städtischen Festen und Veranstaltungen in Wiesbaden, z.B. der Rheingauer Weinwoche und dem Sternschnuppenmarkt, zählen Betonpoller, mit denen unkontrolliertes Einfahren in die Veranstaltungsfläche verhindert werden soll. Zusätzlich sehen die Sicherheitskonzepte Kontrollen auf Zufahrtswegen und -straßen vor. Die einzelnen Betonpoller sind mit einem Stahlseil verbunden, welches im Notfall für Einsatzfahrzeuge manuell geöffnet werden kann. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden findet sich Folgendes: „Zur Unterstützung dieser Maßnahmen hat der Veranstalter zusätzlich noch einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt“.Der Ausschuss für Wirtschaft, Beschäftigung, Digitalisierung und Gesundheit möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. über die Kosten des privaten Sicherheitsdienstes bei den städtischen Festen und Veranstaltungen zu berichten.
a. Wie viele Sicherheitskräfte sind durch den privaten Sicherheitsdienst insgesamt bei den städtischen Veranstaltungen in Wiesbaden im Einsatz?
b. Wie hoch sind die hierfür anfallenden Kosten?
c. Wie viele Stunden am Tag ist eine Sicherheitskraft im Einsatz?
2. zu berichten, in wie vielen Fällen die Feuerwehr Umwege zu Einsätzen fahren musste, da die Durchfahrt zwischen den Betonpollern für die Löschfahrzeuge aufgrund deren Größe nicht möglich ist.
Antrag der Fraktion BLW-ULW-Wardak zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 18.09.2024
Nachhaltige Kommunalanleihen für Wiesbaden
Kommunalanleihen sind ein etabliertes Finanzierungsinstrument, das in den vergangenen Jahren wieder verstärkt an Bedeutung gewonnen hat. Während sie in früheren Jahrzehnten weniger genutzt wurden, beobachten wir seit Mitte der 1990er Jahre eine erneute Zunahme der Emissionen von Stadtanleihen. Ein prägnantes Beispiel ist die Stadt München, die 2020 erstmals einen "Social Bond" aufgelegt hat, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Eine Nachhaltigkeitsanleihe für Wiesbaden könnte ein zielgerichtetes Instrument darstellen, um privates und institutionelles Kapital für Projekte mit einem hohen sozialen und ökologischen Nutzen zu mobilisieren. Mit der Emission einer solchen Anleihe könnte Wiesbaden eine Vorreiterrolle im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung einnehmen und zugleich ein starkes Signal für seine ökologischen und sozialen Zielsetzungen setzen.Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:Die Option zur Emission einer Nachhaltigkeits-Kommunalanleihe (Sustainability Bond) zu evaluieren, mit dem Ziel, zusätzliche Kapitalquellen zur Refinanzierung von Projekten mit nachhaltigem Charakter zu erschließen. Die Finanzierung soll vorrangig auf Projekte ausgerichtet werden, die in den Sektoren des öffentlichen Personennahverkehrs, des Klimaschutzes, der Bildung sowie der sozialen Inklusion und Integration liegen.
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 13. März 2024
Grundsätze zur Aufstellung des Haushalts 2025Das Verfahren zur Aufstellung des aktuellen Haushalts 2024 im Herbst 2023 wurde parlamentarisch und öffentlich hinreichend kritisiert. Es ist erfreulich festzustellen, dass die genannten Kritikpunkte aufgenommen und einer Veränderung zugeführt werden sollen. Die vom Linksbündnis vorgenommenen Maßnahmen zur Einnahmesteigerung sind in großen Teilen jedoch bereits heute wieder hinfällig (Wasserverbrauchssteuer), sodass der Entwurf des Haushalts 2025 mit besonderer Sensibilität und Augenmaß angegangen werden muss, um den Prinzipien der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gerecht zu werden.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1.) bei der Erstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2025 folgende Maßgaben zu berücksichtigen:a. Aufwendungen:
i. Unabwendbare Aufwendungen sowie Personalkosten für Bestandspersonal sind zwingend im Grundbudget abzubilden.
ii. Mittel für Instandhaltungen sind am tatsächlichen Bedarf sowie an den tatsächlichen Umsetzungspotentialen zu orientieren.
iii. Begonnene und bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen sind fortzuführen und abzuschließen. Neue Investitionsmaßnahmen sollen nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Planung und Umsetzung auch zeitnah erfolgen kann.
iv. Sofern die vorgesehenen Dezernatsbudgets für die Personalkosten, gesetzliche & vertragliche Aufgaben sowie Bestandsleistungen nicht ausreichen, ist mit dem Landesrechnungshof und auf Basis dessen Vergleichszahlen eine Budgetanalyse vorzunehmen und Optimierungspotential zu erörtern.b. Erträge:
i. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer, Einkommensteueranteilen u. ä. sind anhand von Ist-Werten oder Werten der letzten Steuerschätzung anzusetzen.
ii. Die Einnahmen aus der Wasserverbrauchssteuer sind mit 0 anzusetzen, sofern die hieraus geplanten Einnahmen nicht unmittelbar und in voller Höhe einer Rückstellung zugeführt werden.
iii. Die Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer, der Spielapparatesteuer und des Kurbeitrages sind mit dem Istwert 2023 anzusetzen und die hieraus resultierenden Mehreinnahmen unmittelbar einer Rückstellung zuzuführen.2.) die mit SV 23-V-20-0031 beschlossene Evaluierung des Instruments „Haushaltskonferenz“ durchzuführen und für den Fall der Fortführung nach den Kämmerergesprächen und vor Einbringung des Kämmererentwurfs hierzu einzuladen.
Antrag der Fraktionen von FDP, CDU und BLW/ULW/BIG für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 31. Januar 2024
Betreff: Erhöhter Kurbeitrag gefährdet Zukunft des Veranstaltungsstandorts Wiesbaden – Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände nach § 13 KAG prüfenIm Rahmen der Haushaltsberatungen des letzten Jahres hat die Linkskooperation gleich doppelt an der Kurbeitragssteuer gedreht. Nachdem ursprünglich nur die Beitragsbefreiung für Geschäftsreisende wegfallen sollte, wurde der Kurbeitrag anschließend von drei auf fünf Euro erhöht. Seitdem warnen immer mehr betroffene Institutionen vor den verheerenden Auswirkungen, so zuletzt etwa die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und der hessische Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks, der eine existenzielle Bedrohung der Wiesbadener Jugendherberge sieht.Paragraph 13 des Gesetzes über Kommunale Abgaben, in dem die Erhebung von Kur- und Tourismusbeitrag geregelt wird, sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Befreiungen und Ermäßigungen – „insbesondere aus sozialen oder tourismuspolitischen Gründen“ – vor. Die LHW macht derzeit u.a. bei Krankenhausaufenthalten, Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrten und Begleitpersonen von diesen Beitragsbefreiungen Gebrauch.Andere Städte, wie z.B. Bad Homburg, sehen in ihrer Kurbeitragssatzung die Möglichkeit von Sondervereinbarungen über Ermäßigungen u.a. mit Sozialversicherungsträgern und karitativen Organisationen vor.Der Ausschuss möge daher beschließen:Der Magistrat wird gebeten,1. Kurbeitragsermäßigungen für Übernachtungsgäste zu prüfen, die an Veranstaltungen
a. von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung,
b. von Trägern für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen oder
c. der beruflichen Fort- und Weiterbildung
teilnehmen.2. zu schätzen, welche Mindereinnahmen durch die Aufnahme eines entsprechenden Ausnahmetatbestands in die Kurbeitragssatzung entstünden, im Falle
a. einer Reduzierung des Kurbeitrags auf den bisherigen Beitragssatz von drei Euro
b. eines völligen Verzichts auf die Erhebung des Kurbeitrags.
Antrag der Fraktionen von FDP, CDU & BLW/ULW/BIG für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2024
Betreff: Veranstaltungsstandort Wiesbaden schützen – keine Kurbeitragspflicht für (Weiter-)bildungIm Rahmen der Haushaltsberatungen des letzten Jahres hat die Linkskooperation gleich doppelt an der Kurbeitragssteuer gedreht. Nachdem ursprünglich nur die Beitragsbefreiung für Geschäftsreisende wegfallen sollte, wurde der Kurbeitrag anschließend von drei auf fünf Euro erhöht. Seitdem warnen immer mehr betroffene Institutionen vor den verheerenden Auswirkungen, so zuletzt etwa die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und der hessische Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks, der eine existenzielle Bedrohung der Wiesbadener Jugendherberge sieht.Paragraph 13 des Gesetzes über Kommunale Abgaben, in dem die Erhebung von Kur- und Tourismusbeitrag geregelt wird, sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Befreiungen und Ermäßigungen – „insbesondere aus sozialen oder tourismuspolitischen Gründen“ – vor. Die LHW macht derzeit u.a. bei Krankenhausaufenthalten, Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrten und Begleitpersonen von diesen Beitragsbefreiungen Gebrauch.Andere Städte, wie z.B. Bad Homburg, sehen in ihrer Kurbeitragssatzung die Möglichkeit von Sondervereinbarungen über Ermäßigungen u.a. mit Sozialversicherungsträgern und karitativen Organisationen vor.Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:Der Magistrat wird gebeten,der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich eine Änderung der Kurbeitragssatzung vorzulegen, die eine Erweiterung der Befreiungstatbestände vom Kurbeitrag vorsieht. Die genauen Erweiterungen der Befreiungstatbestände sollen in Zusammenarbeit mit Vertretern der betroffenen Branche (etwa mit der DEHOGA, dem Jugendherbergswerk u.a.) erarbeitet werden. Insbesondere soll bei der Erarbeitung der Satzungsänderung eine Befreiung für Teilnehmer an Veranstaltungen von Bildungsträgern sowie für Teilnehmer an beruflichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beachtet werden.
Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für den Finanz- und Beteiligungsausschuss am 31. Januar 2024
Zukunft der Wiesbadener SpielbankSeit 1991 ist die Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG Konzessionsnehmer in Wiesbaden. Wie aktueller Presseberichterstattung zu entnehmen ist, ist beim Bundeskartellamt ein Fusionskontrollverfahren anhängig, wonach die NOVOMATIC Spielbanken Holding Deutschland GmbH & Co. KG einen Kontrollerwerb der aktuellen Konzessionsnehmerin beabsichtigt. Die Konzession läuft Ende 2025 aus und ist dann neu zu vergeben. Hier kann wahlweise eine europaweite Ausschreibung erfolgen oder die Landeshauptstadt Wiesbaden die Spielbank selbst betreiben.Ein reibungsloser und rechtssicherer Ablauf des Verfahrens zur Verlängerung der Konzession ist essentiell für den Fortbestand der Wiesbadener Spielbank als solcher und rechtzeitig sowie gründlich vorzubereiten.Der Ausschuss möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten
1. zu berichten, welche Auswirkungen die in Rede stehende Fusion des aktuellen Konzessionsnehmers auf die bestehende Konzession haben könnte,
2. zu berichten, mit welchen Folgen auf den Dienstbetrieb der Spielbank durch die mögliche Fusion des Konzessionsnehmers zu rechnen sind,
3. zu berichten, wie hoch die Einnahmen für die Kommune durch den Spielbankbetrieb in den letzten fünf Jahren gewesen sind,
4. umfassend die beiden Modelle Konzessionsvergabe und Eigenbetrieb mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen gegenüberzustellen sowie die rechtlichen, personellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Eigenbetrieb darzustellen.
Antrag der Fraktion BLW/ULW/Wardak für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2025
Der Fall Ralph Schüler und die finanziellen Auswirkungen auf die StadtIn einem kürzlich in der FAZ veröffentlichten Artikel wird das Ergebnis des Falles rund um den ehemaligen Geschäftsführer der WVV Ralph Schüler dargestellt.
Ergebnis ist, dass die Stadt an Herrn Schüler 350.000 Euro Gehaltsnachzahlung und Schadenersatz bezahlen muss, da die gegen ihn ausgesprochene fristlose Kündigung seinerzeit offenbar unbegründet war.
Laut FAZ hat die Stadt alle gegen Schüler erhobenen Vorwürfe zurückgezogen und die fristlose Kündigung zurückgenommen.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten:1. Was hat die Landeshauptstadt Wiesbaden veranlasst plötzlich sämtliche Vorwürfe vor Gericht zurückzuziehen und die fristlose Kündigung gegen Herrn Schüler zurückzunehmen?
2. Auf welcher rechtlichen Basis wurde damals die Entscheidung über die fristlose Kündigung getroffen? Gab es Einschätzungen des Rechtsamtes bzw. rechtliche Beratung dazu? Wenn ja, wie sahen diese aus, Wenn nein warum nicht.
3. Wie hoch sind die Gesamtkosten des Prozesses für die Landeshauptstadt Wiesbaden? Wir bitten um eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Anwalts- und Gerichtskosten, die neben der nun fälligen Zahlung an Herrn Schüler entstanden sind.
4. Wer bezahlt den entstandenen Schaden? Wie wird dieser angesichts der schwierigen Haushaltssituation reguliert?
5. Gibt es rechtliche Möglichkeiten die Schadenssumme von dem oder den Verantwortlichen zurückzufordern oder gibt es hier eventuell eine Versicherung, die die Haftung übernimmt?
6. Trifft es zu, dass Herr Schüler mehrfach unbestritten vorgetragen hat, dass der damalige Rechtsberater der WVV, Rechtsanwalt Claus, und der damalige Rechtsdezernent, Bürgermeister Doktor Oliver Franz, in der Aufsichtsratssitzung mehrfach darauf hingewiesen haben, dass die zusammengetragenen Fakten für eine fristlose Kündigung nicht reichen werden? Wenn ja, warum hat sich die Aufsichtsratsmehrheit über diesen klaren Rechtsrat hinweggesetzt?
7. Sind die mehrheitsbildenden Aufsichtsratsmitglieder dafür in Haftung zu nehmen?
8. Herr Schüler soll angeblich mit der Gesellschafterversammlung den falschen Organschaftlichen Vertreter verklagt haben. Welche Rechtsauffassung hat dazu der Magistrat, das Rechtsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden vertreten?
9. Wie war bis dahin die ständige Praxis der Vertretung der WVV gegenüber der Geschäftsführung?
10. Warum hat der Magistrat zugelassen, dass entgegen der ständigen Praxis und der formulierten Satzung, die Organschaftliche Vertretung durch die Gesellschafterversammlung durch Prozess Vertreter der WVV infrage gestellt worden ist?Renate Kienast-Dittrich
FraktionsvorsitzendeAndrea Monzel
Fraktionsreferentin
Antrag der Fraktion BLW/ULW/Wardak für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024
Erweiterung der Air Base Erbenheim zur NATO-Einsatzzentrale für die Ukraine Hilfe und eine evtl. Stationierung von Langstreckenraketen durch die USADie Nachricht, dass auf der Wiesbadener Air Base in Erbenheim als Hauptquartier der NATO die komplette Ukraine Hilfe zentral koordiniert werden soll und auch die gesamte Koordination der Lieferungen von Waffen zentral dann nun von hier ausgesteuert werden soll, hat für sehr viel Unruhe und auch Ängste nicht nur in der Wiesbadener Bevölkerung gesorgt. Wiesbaden wird als „Erstschlags Ziel“ bei einer Eskalation des Krieges durch Russland angesehen.
Auch die geplante Stationierung von amerikanischen Marschflugkörpern in Deutschland sorgt für Unruhe in Wiesbaden und Umgebung.
Da ich mich selbst schon viele Jahre in der Friedensbewegung aktiv einbringe, macht es mich sehr betroffen, dass eine solche Entscheidung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg einfach bestimmt und auch umgesetzt werden soll.
Natürlich liegt diese Entscheidung im Hauptquartier der NATO in Brüssel, bei der „einsamen Zustimmung“ des Kanzlers und beim Verteidigungsministerium der USA, aber wir sollten ein Zeichen setzen, mag es auch nur symbolisch sein, dass in Wiesbaden die politischen Mandatsträger eine solche über die Köpfe der Bevölkerung getroffene Entscheidung nicht einfach so hinnehmen werden.Auch die Bevölkerung von Wiesbaden und Umgebung erwartet eine klare Positionierung der Kommunalpolitik in dieser Frage.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die Stationierung von amerikanischen Langstreckenraketen in Deutschland insbesondere in Wiesbaden und gegen ein weiteres Wettrüsten aus. Auch das hiesige NATO-Hauptquartier wird mit großer Sorge betrachtet.Veit Wilhelmy
Stellv. FraktionsvorsitzenderMichael Ungermann
Fraktionsreferent
Antrag der Fraktion BLW/ULW/Wardak für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024
Führerschein für ehrenamtliche HelferEhrenamtliche Helferinnen und Helfer im Blaulichtbereich – wie bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Rettungsdiensten oder dem Technischen Hilfswerk – sind essenziell für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Wiesbaden. Um dieses Engagement zu fördern und Hürden abzubauen, sollte der Zugang zu einem Führerschein erleichtert werden. Ein kostenloser oder vergünstigter Führerschein würde die Mobilität und Einsatzbereitschaft dieser Ehrenamtlichen stärken.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
1. ein Konzept zur Einführung eines kostenlosen oder vergünstigten Führerscheins für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Blaulichtbereich zu erarbeiten, das folgende Punkte umfasst:
o Definition der Anspruchsberechtigten sowie der erforderlichen Nachweise.
o Prüfung verschiedener Modelle zur Bereitstellung eines kostenlosen oder vergünstigten Führerscheins, unter Berücksichtigung möglicher Fördermittel von Land, Bund oder anderen Stellen.
o Kooperationen mit Fahrschulen zur Bereitstellung entsprechender Angebote.
2. Möglichkeiten zur Vereinfachung und Digitalisierung der Antragsverfahren zu prüfen, um die Prozesse für Ehrenamtliche zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.Faissal WardakAndrea Monzel
Stellv. FraktionsvorsitzenderFraktionsreferentin
Antrag der Fraktion BLW/ULW/Wardak für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2024
Parkplatznot in WiesbadenDie Parkplatznot in Wiesbaden belastet Anwohnerinnen, Anwohner und Pendler zunehmend.
Ein Modell, das bereits in Düsseldorf erprobt wird, bietet eine potenzielle Lösung: Dort dürfen Bürgerinnen und Bürger ihre Autos gegen eine geringe Gebühr nachts auf Supermarktparkplätzen abstellen. Dieses Konzept nutzt bestehende Flächen effizienter und mindert den Parkdruck in den Innenstädten.
Auch für Wiesbaden könnte das Feierabend-Parken auf Supermarktparkplätzen eine sinnvolle Maßnahme zur Entlastung der Parkplatzsituation darstellen.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
1. die Einführung eines Feierabend-Parkens auf Supermarktparkplätzen in Wiesbaden zu prüfen, das sich an dem Düsseldorfer Modell orientiert, bei dem Supermärkte wie ALDI Süd, Lidl o.a. ihre Parkflächen außerhalb der Öffnungszeiten gegen eine geringe Gebühr für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
2. Gespräche mit Supermärkten und Einzelhändlern in Wiesbaden aufzunehmen, um deren Bereitschaft zur Teilnahme an einem Feierabend-Parken-Projekt zu sondieren und mögliche Kooperationsmodelle zu entwickeln, die Anreize für die Teilnahme schaffen.
3. die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu klären, einschließlich der Nutzung von digitalen Buchungssystemen und Überwachungsmaßnahmen (z. B. App-basierte Buchungen, Kennzeichenerkennung), um die Nutzung und Verwaltung der Parkflächen zu erleichtern und die Sicherheit zu gewährleisten.
4. ein Pilotprojekt für Feierabend-Parken auf Supermarktparkplätzen zu initiieren und dessen Umsetzung zu planen, einschließlich einer Testphase, um die Akzeptanz und Effektivität der Maßnahme zu bewerten.Faissal Wardak Stellv. Fraktionsvorsitzender
Andrea Monzel Fraktionsreferentin
Antrag der Fraktion BLW/ULW/BIG für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024
Jugendschutz und CannabiskonsumMit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 sind erhebliche gesundheitliche und soziale Herausforderungen verbunden, die eine verstärkte präventive und kontrollierende Intervention erfordern.
Nach der Legalisierung in anderen Ländern stiegen die Krankenhauseinweisungen aufgrund von Cannabis-Konsum erheblich an, was auf ein erhöhtes Risiko akuter und chronischer Gesundheitsprobleme, einschließlich Psychosen, hinweist. Experten warnen vor einem Anstieg des Cannabiskonsums unter Jugendlichen und betonen die Gefahr, dass die Risiken des Konsums verharmlost werden. Cannabis kann, ähnlich wie Alkohol und Tabak, den Einstieg in andere Suchtmittel erleichtern und zu Abhängigkeit führen.
Der Konsum von Cannabis vor dem Alter von 25 Jahren kann schwerwiegende Folgen für die Gehirnentwicklung haben und langfristige Schäden verursachen, einschließlich Depressionen und Suizidgefährdung. Strengere Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen sowie eine verstärkte Kontrolle der Cannabis-Anbauvereinigungen sind notwendig, um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren und den Jugendschutz zu gewährleisten.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten der Stadtverordnetenversammlung umfassend darzustellen:1. wie sie den im Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) in §5 festgelegten Aspekten des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Prävention in Zukunft gerecht werden und diese rechtssicher umsetzen will.
Dabei soll dargelegt werden, durch welche Maßnahmen die Landeshauptstadt Wiesbaden im öffentlichen Raum sowie ihre Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auf ihren jeweiligen Liegenschaften sicherstellen, dass die in §5 definierten Konsumverbote auch eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für das Konsumverbot von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. welche Vorkehrungen die Landeshauptstadt Wiesbaden getroffen hat, um auf die zu erwartenden Probleme beim Kinder- und Jugendschutz vor allem im Hinblick auf fehlende Fachkräfte im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu reagieren?
3. mit welchen Kosten die Landeshauptstadt Wiesbaden im Bereich der Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in Bezug auf Cannabis in den nächsten Jahren rechnet.Stellv. Fraktionsvorsitzender:
Faissal WardakFraktionsreferentin:
Andrea Monzel
Antrag der Fraktion BLW/ULW/BIG für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024
Überprüfung der Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadt Wiesbaden und dem Unternehmen Heidelberg MaterialsAngesichts der Bedeutung ethischer und nachhaltiger Geschäftspraktiken sowie der Einhaltung des Völkerrechts ist es von großer Wichtigkeit, die Geschäftsbeziehungen zwischen der Stadtverwaltung Wiesbaden und Unternehmen, die möglicherweise in Kontroversen verwickelt sind, zu überprüfen.
Heidelberg Materials (ehemals HeidelbergCement AG), ein international tätiges Unternehmen, auch in Ländern mit bedenklicher Menschenrechtssituation, erfordert eine gründliche Prüfung seiner Geschäftsverbindungen zur Stadt Wiesbaden. Insbesondere die Aktivitäten der Tochtergesellschaft Hanson Israel, die einen Steinbruch im Westjordanland betreibt – einem Gebiet, das nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amtes vom 04.01.2024 völkerrechtswidrig von Israel besetzt ist –, stehen in Konflikt mit dem internationalen humanitären Recht, wie etwa der UN-Resolution 2334.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird gebeten zu berichten:1. Gibt es aktuell Geschäftsbeziehungen oder abgeschlossene Projekte zwischen der Stadt Wiesbaden und der Firma Heidelberg Materials oder ihren Tochterunternehmen?
2. Wurde Heidelberg Materials im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen der Stadt Wiesbaden mit Bau- oder Lieferaufträgen betraut?
3. Welche Richtlinien und Überprüfungsmechanismen hat die Stadt Wiesbaden etabliert, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftspartner, wie z.B. Heidelberg Materials, ethische Standards und das Völkerrecht achten?
4. Wie geht die Landeshauptstadt Wiesbaden in diesem Zusammenhang generell mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes um, das am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen ist.Faissal Wardak
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktionen von FDP, CDU & BLW/ULW/BIG für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2024
Betreff: Veranstaltungsstandort Wiesbaden schützen – keine Kurbeitragspflicht für (Weiter-)bildungIm Rahmen der Haushaltsberatungen des letzten Jahres hat die Linkskooperation gleich doppelt an der Kurbeitragssteuer gedreht. Nachdem ursprünglich nur die Beitragsbefreiung für Geschäftsreisende wegfallen sollte, wurde der Kurbeitrag anschließend von drei auf fünf Euro erhöht. Seitdem warnen immer mehr betroffene Institutionen vor den verheerenden Auswirkungen, so zuletzt etwa die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin und der hessische Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks, der eine existenzielle Bedrohung der Wiesbadener Jugendherberge sieht.Paragraph 13 des Gesetzes über Kommunale Abgaben, in dem die Erhebung von Kur- und Tourismusbeitrag geregelt wird, sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Befreiungen und Ermäßigungen – „insbesondere aus sozialen oder tourismuspolitischen Gründen“ – vor. Die LHW macht derzeit u.a. bei Krankenhausaufenthalten, Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrten und Begleitpersonen von diesen Beitragsbefreiungen Gebrauch.Andere Städte, wie z.B. Bad Homburg, sehen in ihrer Kurbeitragssatzung die Möglichkeit von Sondervereinbarungen über Ermäßigungen u.a. mit Sozialversicherungsträgern und karitativen Organisationen vor.Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:Der Magistrat wird gebeten,der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich eine Änderung der Kurbeitragssatzung vorzulegen, die eine Erweiterung der Befreiungstatbestände vom Kurbeitrag vorsieht. Die genauen Erweiterungen der Befreiungstatbestände sollen in Zusammenarbeit mit Vertretern der betroffenen Branche (etwa mit der DEHOGA, dem Jugendherbergswerk u.a.) erarbeitet werden. Insbesondere soll bei der Erarbeitung der Satzungsänderung eine Befreiung für Teilnehmer an Veranstaltungen von Bildungsträgern sowie für Teilnehmer an beruflichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen beachtet werden.stellv. Fraktionsvorsitzender:
Alexander WinkelmannFraktionsgeschäftsführerin:
Jeanette-Christine WildFraktionsvorsitzende:
Daniela Georgi
Fraktionsgeschäftsführer
Daniel ButschanFraktionsvorsitzende:
Renate Kienast-Dittrich
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BLW/ULW/BIG für die Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2024
Ehrenamtliche Veranstalter unterstützen!Mit Beschluss Nr. 0363 vom 28. September 2023 (23-F-69-0062) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat u.a. damit beauftragt zu prüfen, wie ehrenamtlich tätige Veranstalter bereits für 2024 spürbare Entlastungen und Unterstützung durch die Kommune erhalten können. Ein einberufener „Runder Tisch“ hat zumindest für Erleichterungen beim Antrags- und Genehmigungsverfahren geführt. Ein weiteres großes Problem – die Kostenlast für die Erfüllung von Auflagen – ist jedoch weiterhin ungelöst.Exemplarisch hierfür steht die aktuell in der Presseberichterstattung erneut dargestellte Rechnungsstellung für den Brandsicherheitsdienst während der „Gibber Kerb“ 2023, für den die Kommune 16.000 EUR in Rechnung gestellt habe. Zudem seien für die geänderte Verkehrsführung in der Tannhäuserstraße 12.000 EUR angefallen.§ 13 der Verwaltungskostensatzung bzw. § 7 der Feuerwehrgebührensatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden enthalten Billigkeits- bzw. Härtefallregelungen, die es der Stadt als Gebührengläubigerin ermöglicht (ggfls. nach Antrag des Gebührenschuldners), nach billigem Ermessen die Gebühren zu stunden, zu ermäßigen, niederzuschlagen oder auch gänzlich von deren Erhebung im Einzelfall abzusehen.Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden wird gebeten
1.) zu berichten,
a. in wie vielen und welchen Fällen in der Zeit seit 2016 von den Regelungen aus § 13 Verwaltungskostensatzung sowie § 7 Feuerwehrgebührensatzung von Amts wegen oder auf Antrag Gebrauch gemacht wurde,
b. in welcher Höhe jeweils Gebühren gemindert, erlassen oder niedergeschlagen wurden,
c. ob, und wenn ja welche, verwaltungsinterne Handlungsanweisungen zur Sachbearbeitung entsprechender Anträge bestehen und unter welchen Bedingungen von Amts wegen etwaige Minderungsprüfungen vorgenommen werden,
d. ob, und wenn ja wie, seitens des Veranstaltungsbüros oder der konkret gebührenerhebenden Stellen die Kostenschuldner auf die satzungsgemäßen Möglichkeiten der mindernden oder niederschlagenden Gebührenbehandlung hingewiesen werden,
e. wie sich die der Gibber Kerbegesellschaft für 2023 in Rechnung gestellten Beträge zusammensetzen und transparent darzustellen, aufgrund welcher Gebührentatbestände in welcher Höhe sich die Differenz zu den früher angefallenen bis zu 800 EUR Gebühren ergibt.2.) zusammen mit dem Rechts- und Revisionsamt Regelungen für die betreffenden Gebührensatzungen zu erarbeiten, die eine grundsätzliche signifikante Entlastung für ehrenamtlich tätige Veranstalter vorsehen. Vollständige Befreiungen für gemeinnützig tätige Vereine, sofern diese im Rahmen ihres ideellen Vereinszwecks agieren, sind anzustreben und die Neufassungen der Gebührensatzungen mit einer Einschätzung über die finanziellen Folgen einer solchen Regelung zeitnah zur Beratung vorzulegen.3.) den bereits seit über sechs Monaten angekündigten Fonds aufzulegen, um bis zu einer satzungsgemäßen Regelung übergangsweise für Entlastungen zu sorgen.Fraktionsvorsitzende:
Daniela Georgi CDU-FraktionFraktionsgeschäftsführer
Daniel Butschan CDU-FraktionFraktionsvorsitzender:
Christian Diers FDP-FraktionFraktionsgeschäftsführerin:
Jeanette-Christine Wild FDP-FraktionFraktionsvorsitzende:
Renate Kienast-Dittrich BLW/ULW/BIGStadtverordneter:
Veit Wilhelmy BLW/ULW/BIGStadtverordneter:
Faissal Wardak BLW/ULW/BIG
Datenschutzerklärung1. Datenschutz auf einen BlickAllgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.Datenerfassung auf unserer WebsiteWer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Zudem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)
Unsere Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hosting-Provider). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Dies kann insbesondere IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Webseitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, umfassen.3. Allgemeine Hinweise und PflichtinformationenDatenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:BLW/ULW/WARDAK Rathausfraktion
Tel: 0611-313303
Adresse: Schloßplatz 6 , 65183 Wiesbaden
Rathaus, Raum 306
Faxnummer: 0611-315999
Mail: [email protected]Widerspruch gegen Werbe-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen.4. Datenerfassung auf dieser WebsiteCookies
Unsere Internetseiten verwenden sogenannte "Cookies". Cookies sind kleine Textdateien und richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an. Sie werden entweder vorübergehend für die Dauer einer Sitzung (Session-Cookies) oder dauerhaft (permanente Cookies) auf Ihrem Endgerät gespeichert. Letztere bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese selbst löschen oder eine automatische Löschung durch Ihren Webbrowser erfolgt.Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:Browsertyp und BrowserversionVerwendetes BetriebssystemReferrer URLHostname des zugreifenden RechnersUhrzeit der ServeranfrageIP-AdresseEine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.5. Analyse-Tools und Werbung
Diese Website kann zur Analyse des Nutzerverhaltens Dienste wie Google Analytics nutzen. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung.6. Plugins und Tools
Diese Website kann Drittanbieter-Inhalte (z. B. Google Fonts, YouTube-Videos) einbinden, die unter Umständen personenbezogene Daten erfassen.7. Rechte des Nutzers
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.8. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand [Datum].Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen oder bei Änderungen unserer Website anzupassen.